Wie positionieren sich die „großen“ Parteien bei der Bundestagswahl zu unserem Kernthema Bewegungsfreiheit? Gemeinsam sind wir mit VisaWie der Frage nachgegangen: Die Grafik vergleicht einige der Forderungen aus den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2021 zum Thema Einwanderung und Visum bzw. Flucht und Asyl.

Um den genauen Wortlaut aus den Wahlprogrammen zu einer bestimmten Forderung nachzulesen, klickt dazu einfach auf das entsprechende Symbol. Unten auf der Seite erhaltet ihr außerdem weiterführende Links und Informationen.

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Wie wir den Vergleich erstellt haben

Im Zentrum unseres Interesses stand die Frage: Welche konkreten Forderungen der verschiedenen Parteien würden die individuelle (globale) Bewegungsfreiheit von Menschen ohne deutschen Pass unmittelbar erweitern oder einschränken?

Häufig genannte Maßnahmen, wie einen inner-europäischen Verteilungsschlüssel von Geflüchteten oder bestimmte Sozialleistungen haben wir somit nicht berücksichtigt, da der tatsächliche Effekt auf die Bewegungsfreiheit des Einzelnen indirekt und somit schwer abschätzbar wäre.

Bei der Erhebung der Daten haben wir uns ausschließlich auf die Informationen in den jeweiligen Wahlprogrammen gestützt und keine weiteren Quellen (z.B. Aussagen von Partei-Vertreter*innen oder das Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit) herangezogen!

Die Erstellung dieses Parteienchecks zur Bewegungsfreiheit ist eine Gemeinschaftsaktion von VisaWie? Gegen diskriminierende Visaverfahren! und Zugvögel – Grenzen überwinden e.V.

Eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe:

Humanitäres Visum:
Ein humanitäres Visum ermöglicht es der Inhaberin oder dem Inhaber, legal nach Deutschland (oder in ein anderes europäisches Land) einzureisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Mehr Hintergrundinfos findet ihr in diesem Dossier zum humanitären Visum von VisaWie?

Kontingente/Resettlement:
Über die vom UNHCR koordinierten Resettlement-Programme können besonders gefährdete Flüchtlinge, die sich in ihrem Heimatland oder in einem benachbarten Staat befinden, von einem Drittstaat direkt aufgenommen werden. Damit erhalten sie dort auf sicherem und legalisiertem Wege einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen Aufenthaltstitel. Staaten können sich hierfür und darüber hinaus selbst Kontingente geben, welche eine bestimmte Anzahl an solch direkten Aufnahmen regelt.

Familiennachzug:
Die deutschen Bestimmungen zum Familiennachzug ermöglichen es Menschen aus dem Ausland, ein Visum zu erlangen, um zu ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen oder ihrer*m Ehepartner*in ziehen zu können. Durch das sog. Asylpaket II (2016) wurde das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete stark eingeschränkt und für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte fallen nicht unter die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention, haben jedoch aus anderen Gründen Anspruch auf Schutz.
Mehr Infos zum Familiennachzug.

Dublin-Verordnung:
Die sog. Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeit von EU-Mitgliedsstaaten bei der Erstaufnahme von Geflüchteten. Verantwortlich ist hierbei i.d.R. der Staat, welcher zuerst betreten wurde.

Sichere Herkunftsländer:
„Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“ (BAMF). Die Möglichkeit für Menschen aus sicheren Herkunftsländern Schutz zu erlangen bleibt unter eingeschränkteren Bedingungen bestehen, Verfahren werden jedoch beschleunigt.

Rücknahmeabkommen:
EU-Rückübernahmeabkommen (EU-RÜA) verpflichten die Vertragsparteien zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen sowie – unter bestimmten Bedingungen – von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Frontex:
Frontex ist eine Agentur der Europäischen Union und soll dazu beitragen die Außengrenzen der EU zu schützen, um die illegale Einwanderung nach Europa zu verhindern.

Weiterführende Links