Parteiencheck der Bewegungsfreiheit zur Europawahl 2019

Wie positionieren sich die Parteien auf europäischer Ebene zu unseren Kernthemen Bewegungsfreiheit und Globale Gerechtigkeit? Die Grafik vergleicht einige der Forderungen aus den Wahlprogrammen der Parteien zur Europawahl 2019 zum Thema Flucht und Asyl bzw. Einwanderung und Visapolitik.

Um den genauen Wortlaut aus den Wahlprogrammen zu einer bestimmten Forderung nachzulesen, klickt dazu einfach auf das entsprechende Symbol. Unten auf der Seite erhaltet ihr außerdem mehr Informationen zu bestimmten Begriffen und Maßnahmen.

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Eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe:

Humanitäres Visum:

Ein humanitäres Visum ermöglicht es der Inhaberin oder dem Inhaber, legal nach Deutschland (oder in ein anderes europäisches Land) einzureisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Mehr Hintergrundinfos, findet ihr in diesem Dossier von VisaWie?

Kontingente/Resettlement:

Über die vom UNHCR koordinierten Resettlement-Programme können besonders gefährdete Flüchtlinge, die sich in ihrem Heimatland oder in einem benachbarten Staat befinden, von einem Drittstaat direkt aufgenommen werden. Damit erhalten sie dort auf sicherem und legalisiertem Wege einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen Aufenthaltstitel. Staaten können sich hierfür und darüber hinaus selbst Kontingente geben, welche eine bestimmte Anzahl an solch direkten Aufnahmen regelt.

Dublin-Verordnung:

Die sog. Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeit von EU-Mitgliedsstaaten bei der Erstaufnahme von Geflüchteten. Verantwortlich ist hierbei i.d.R. der Staat, welcher zuerst betreten wurde.

Sichere Herkunftsländer:

„Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“ (BAMF). Die Möglichkeit für Menschen aus sicheren Herkunftsländern Schutz zu erlangen bleibt unter eingeschränkteren Bedingungen bestehen, Verfahren werden jedoch beschleunigt.

Rücknahmeabkommen:

EU-Rückübernahmeabkommen (EU-RÜA) verpflichten die Vertragsparteien zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen sowie – unter bestimmten Bedingungen – von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Mehr Infos hier.

Frontex:

Frontex ist eine Agentur der Europäischen Union und soll dazu beitragen die Außengrenzen der EU zu schützen, um die illegale Einwanderung nach Europa zu verhindern.


Noch mehr Infos zu den Kategorien und Forderungen, die wir bei unserem Parteiencheck untersucht haben, gibt es in diesem pdf.

Wenn ihr weitere Infos möchtet, wie wir bei unserem Parteiencheck vorgegangen sind, dann könnt ihr das hier nachlesen.

Dieser Check ist eine Gemeinschaftsaktion von „Zugvögel – Grenzen überwinden e.V.“ und „VisaWie? Gegen diskriminierende Visaverfahren“