Am 09.03.2017 wurde im Bundestag eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, welche Freiwilligendienstleistende aus der Gruppe der Visa-Begünstigten ausschließt. Damit wurde die Chance verpasst, die teilweise sehr schwierige Situation bei der Visavergabe für Menschen aus demGlossary Link Globalen Süden zu verbessern. Wir haben uns gegen diese diskriminierende Richtlinie eingesetzt und vorab den innenpolitischen Sprechern der SPD- und CDU-Bundestagsfraktionen eine Brief mit unserem Standpunkt geschickt. Leider wurde der Enwand nicht erhört, wir werden aber weiter aktiv bleiben.

Hier findet ihr unseren Brief:

 

Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

Sehr geehrter Herr Lischka,

morgen soll der Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration im Innenausschuss abschließend diskutiert werden. In dem aktuellen Entwurf sind Teilnehmende im Europäischen Freiwilligendienst (EFD) im § 18d enthalten. Freiwilliger aller deutschen Programmformate werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Chance auf Verbesserung ihres Status wird dadurch verpasst.

Der ursprüngliche Entwurf der Europäischen Kommission, welcher vom Europäischen Parlament unterstützt wurde, sah vor, Wissenschaftler, Schüler, Studenten, (unbezahlte) Praktikanten, Freiwilligendienstleistende und Aupair verbindlich als Gruppen von Begünstigten zu definieren. Letztlich setzte sich der Vorschlag des Rates der Europäischen Union durch, lediglich eine verbindliche Regelung für die Gruppe der Wissenschaftler und Studenten, ergänzt um die Teilnehmenden im Europäischen Freiwilligendienst (EFD), zu schaffen.

Wir, von dem gemeinnützigen Verein Zugvögel, interkultureller Süd-Nord Austausch e.V. organisieren seit 2012 Freiwilligendienste für Süd-Nord Freiwillige und sprechen uns gegen unterschiedliche Regelungen für die gleiche Zielgruppe aus. Das Ziel sollte ein einheitliches Visum sein mit klaren Zielgruppendefinitionen für Antragsteller und damit befassten Mitarbeitern in Konsulaten und Behörden.

Konkret heißt es im § 18d (S. 11 des Entwurfes):

  • 18d Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie 2016/801/EU erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist,….

Ich bitte Sie in Ihrer Rolle als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sich für die Ergänzung des Gesetzentwurfes um Wissenschaftler, Schüler, Studenten, (unbezahlte) Praktikanten, Freiwilligendienstleistende und Aupair einzusetzen.